1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Geschäftsbeziehungen mit Marc Herzog (Herzog Mediaworks). Sie gelten bei Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.
2. Gestaltungsfreiheit und Änderungen
2.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung entstehen, sind diese ohne Verzögerung und vollständig während des laufenden Produktionsprozesses anzumelden.
2.2. Nach Abschluss des Produktionsprozesses wird dem Kunden eine Vorabversion übermittelt. Der Kunde hat nach Erhalt dieser Vorabversion die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen etwaige Veränderungsvorschläge des Werkes (Film) einzureichen. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist und nach der Abnahme des Endprodukts sind weitere Änderungen ausschließlich gegen zusätzliche und angemessene Vergütung möglich. (Weitere Informationen unter Punkt 4. Zahlungsbedingungen.)
3. Nutzungs- und Urheberrecht
3.1 Dem Produzenten (Fotografen/Videografen) obliegt das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Fotos/Videos. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
3.2 Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Fotos/Filme.
3.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend im
Format JPG/mpeg4. Die Materialmenge und dessen Auswahl unterliegt dem Ermessen des Fotografen/Videografen und hängt von Faktoren wie der Dauer der Dreharbeiten/ des Fotoshootings ab. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) wird ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen
Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags. Eine Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
3.4 Dem Fotografen/Videografen wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme zum Zwecke der Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Ferner darf er die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe, Social-Media-Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen/Videografen ausdrücklich widersprechen.
3.5 Der Auftraggeber spricht den Fotografen/Videografen vollumfänglich von Rechten Dritter frei. Im Zweifel und nach Absprache werden Property-Releases, wie Fotogenehmigungen, vom Fotografen eingeholt. Eventuelle Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Für die Leistungen des Fotografen/Videografen wird ein Honorar zuzüglich eventueller Reisekosten/Spesen vereinbart. Fahrtkosten zu den Dreharbeiten werden mit 50 Cent / pro KM berechnet.
4.2 Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Fotos, Filme, etc. im Eigentum des Unternehmens Marc Herzog (Herzog Mediaworks).
4.3 Wird die zur Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen/Videografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf/Videograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
4.4 Die erste Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Der Restbetrag, wie vertraglich geregelt.
4.5 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage des Projekts führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen. Sofern das Projekt oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, sofern das terminlich für den Videografen realisierbar ist.
4.6 Im Angebot sind zwei Korrekturen des Films (sog. Korrekturschleifen) enthalten. Sofern der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordert, werden diese mit einer Pauschale für die Postproduktion 300 Euro in Rechnung gestellt.
4.7 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:
a) Für eine Stornierung, die nach der fixen Auftragsbestätigung, aber vor Festlegung eines Drehtermins erfolgt, wird vom Auftraggeber eine Pauschale zur Begleichung der bereits geleisteten Arbeit in Höhe von 1000 Euro entrichtet.
b) Für Stornierungen, die 7 Tage vor dem Drehtermin liegen, zahlt der Auftraggeber 30 % des vereinbarten Auftragsvolumens.
c) Für Stornierung ab 24 Stunden vor Drehbeginn hat der Auftraggeber 80 % des Auftragsvolumens zu zahlen.
5. Vertragsdauer / Kündigung
5.1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Frist ordentlich kündigen.
5.2. Besteht eine Betreuung über mehrere Monate, wird die Vertragslaufzeit nicht automatisch verlängert. Dies geschieht nur in Absprache zwischen Marc Herzog (Herzog Mediaworks) und dem Auftraggeber.
5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt für Marc Herzog (Herzog Mediaworks) insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung (Textform ausreichend) abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht entbehrlich ist.
5.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
5.5 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (Angebot und Annahme).
5.6 Der Vertrag zwischen Marc Herzog (Herzog Mediaworks) und dem Kunden kann ausschließlich schriftlich erfolgen. (Per E-Mail).
6. Haftung/Gefahrenübergang
6.1 Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf/Videograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leib und Leben sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben
6.2 Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet der Fotograf/Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.
6.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen/Filmemacher ausgeschlossen.
6.4 Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt in der Regel ca. 8-12 Wochen nach den Drehtagen des Projekts.
6.5 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf/Videograf bestimmen.
6.6 Sollte aufgrund von Umständen, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf/Videograf zu dem vereinbarten Fototermin/Drehtag erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
7. Datenschutz
7.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf/Filmemacher verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Marc Herzog (Herzog Mediaworks), führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht explizit verändert werden.
8.3 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
8.5 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, sofern gesetzlich zulässig, wird das zuständige Gericht am Firmensitz von Marc Herzog (Herzog Mediaworks) vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 13.01.2025